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Vorsicht!


Wann erfolgt keine Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung?

Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung sind recht umfangreich und können den eigenen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers optimal angepasst werden. Dennoch gibt es auch Fälle, die von Anfang an von den Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen werden. Der Ausschluss findet direkt in den Versicherungsbedingungen statt, welche die Versicherungsnehmer vor Abschluss erhalten, um Einsicht zu gewinnen. Zumeist sind diese ausgeschlossenen Leistungen bei allen Versicherungsgesellschaften gleich.
Welche Leistungen werden von der privaten Unfallversicherung nicht übernommen?
Die Unfallversicherung widmet sich ausschließlich unfallbedingten Folgeschäden. In einem Versicherungsfall werden entsprechende, im Voraus vereinbarte finanzielle Leistungen erbracht. Ausgeschlossen hiervon sind jedoch Unfälle, die vorsätzlich verursacht wurden. Dennoch versuchen noch immer zahlreiche Versicherungsnehmer, durch bewusst selbst verschuldete Unfälle Leistungen zu erhalten. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen groben Versicherungsbetrug. Wird dieser aufgedeckt, so erfolgt keine Leistungserbringung - dafür jedoch eine strafrechtliche Verfolgung.
Des weiteren werden keine Leistungen gezahlt, sofern der Unfall durch Drogen- oder Alkoholkonsum zustande gekommen ist. Die Einnahme von besonderen Medikamenten kann zu einer Ausnahmeregelung führen. Jedoch darf der Versicherungsnehmer dann nicht gewusst haben, dass bestimmte Medikamente rauschgiftähnliche Wirkungen haben. Dieses Nichtwissen muss selbstverständlich nachgewiesen werden.
Auch Unfälle infolge von medizinischen Eingriffen können nicht als Leistung von der privaten Unfallversicherung abgedeckt werden. Wobei dies grundsätzlich auch nicht notwendig ist. Entsprechende Ärzte oder Krankenhäuser sind in solchen Fällen normalerweise dazu verpflichtet, entsprechende Entschädigungen zu leisten.
Daneben werden keinerlei Leistungen erbracht, wenn sich ein Unfall während einer Straftat ereignet. Ebenso wenig widmet sich die private Unfallversicherung Unfällen infolge von Kernenergie, Motorsport-Rennen unter Höchstgeschwindigkeit und Sportflügen sowohl Fallschirmspringen. Ersichtlich ist, dass es sich bei den nicht versicherten Leistungen um solche handelt, die ausschließlich unter grober Fahrlässigkeit entstehen und zudem vorhersehbar sind.
Zusätzliche von der privaten Unfallversicherung ausgeschlossene Leistungen
Neben den genannten, allgemeinen Ausschlüssen aus der privaten Unfallversicherung können die Versicherungsgeber individuell eigene Leistungsausschlüsse festlegen. Auch diese müssen in den Vertragsbedingungen ordnungsgemäß festgehalten werden. Daher sollte jeder Versicherungsnehmer bereits vor Versicherungsabschluss genauestens überprüfen, welche Fälle abgesichert sind und welche nicht. Nur so kann böse Überraschungen vorgebeugt werden.