Die private Unfallversicherung bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen, jedoch stets nützlichen Leistungen an. Dabei gilt jedoch, dass der Leistungskatalog von Anbieter zu Anbieter sehr stark variieren kann. So sind lediglich die Kernleistungen einer privaten Unfallversicherung bei allen Versicherungen gleich. Zusatzleistungen sind hingegen Wahlmöglichkeiten, die nicht immer zur Verfügung stehen.
|
Die Kernleistungen einer privaten Unfallversicherung
|
Unter Kernleistung versteht man eine Leistung, die stets von der privaten Unfallversicherung erbracht wird und bei allen Versicherungen als einheitlich gilt. Speziell in der privaten Unfallversicherung wird die finanzielle Absicherung als Kernleistung betrachtet. Diese Absicherung erfolgt grundsätzlich dann, wenn ein Versicherungsnehmer durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine körperliche oder eine geistige Beeinträchtigung handelt.
|
Die finanzielle Absicherung kann sowohl als einmalige Kapitalleistung wie auch als lebenslange Invaliditätsrente erbracht werden. Dabei ist die Höhe der finanziellen Leistung abhängig von dem Grad der Invalidität. Dieser Grad wird an einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe gemessen.
|
Die Zusatzleistungen einer privaten Unfallversicherung
|
Neben der genannten Kernleistung aus der privaten Unfallversicherung bietet diese auch die Möglichkeit, Zusatzleistungen zu nutzen. Diese sind jedoch nur gegen einen Aufschlag auf den Beitrag erhältlich.
|
Ein Beispiel für eine Zusatzleistung wäre etwa die Todesfallleistung. Hierbei erhalten die Hinterbliebenen im Falle eines Todes des Versicherungsnehmers durch einen Unfall einen festen, vorab vereinbarten Kapitalbetrag ausgezahlt. Gezahlt wird diese Leistung, sofern der Versicherte innerhalb von einem Jahr nach dem Unfallereignis an dessen Folgen verstirbt. Es hat sich als äußerst sinnvoll erwiesen, die Todesfallleistung zu nutzen. Denn ohne diese Zusatzleistung besteht im Falle eines Todes kein Leistungsanspruch. Schlussendlich liegt dies auch an den Versicherungsbedingungen, welche besagen, dass eine Invaliditätsrente frühestens ein Jahr nach dem Unfall gezahlt werden kann. Ist hingegen eine Todesfallleistung vereinbart, kann bereits vor Ablauf dieser Jahresfrist ein Vorschuss der Invaliditätsrente beantragt werden.
|
|
Daneben kann auch die Überbrückungsleistung als Zusatzleistung genutzt werden. Hierbei wird der Finanzbedarf auch vor Ablauf der Frist bis zur Zahlung der Invaliditätsrente gedeckt. Auch hierbei wird ein einmaliger Kapitalbetrag an den Versicherungsnehmer gezahlt.
|
|
Ferner besteht auch die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Form von Krankenhaustagegeldern oder Genesungsgeldern zu vereinbaren. Daneben gibt es auch das sogenannte Unfall-Tagegeld. Dieses soll jedoch hauptsächlich Selbstständige ansprechen. Auch Sofortleistungen können bei einigen Versicherungsgebern vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um Kapitalbeträge, welche aufgrund einer besonderen Verletzungs-Schwere sofort gezahlt werden. Die Kosten für Kosmetische Operationen oder Bergungen lassen sich gleichsam durch eine private Unfallversicherung decken.
|