Es gibt zwei verschiedene Arten der Unfallversicherung. Zum einen die private Unfallversicherung und zum anderen die gesetzliche Unfallversicherung. Jedoch unterscheiden sich beide Versicherungen extrem voneinander.
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Was bietet die gesetzliche Unfallversicherung?
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Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt genau vor, wer einen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann. So sind lediglich Arbeitnehmer, Kindergartenkinder, Schüler, Studenten und Azubis in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Die notwendigen Beiträge werden direkt von dem Arbeitgeber oder aber von der Bildungseinrichtung an die Versicherung entrichtet. Arbeitslose, Hausfrauen, Rentner und Selbstständige sind somit nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert.
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Darüber hinaus schreibt die gesetzliche Unfallversicherung exakt vor, wann ein Unfall und dessen Folgen in den Wirkungskreis der Versicherung fallen. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn sich der Versicherte auf der Arbeit oder in der Bildungseinrichtung, beziehungsweise auf dem direkten Weg dorthin oder von dort nach Hause befindet. Sämtliche Unfälle, welche in der Freizeit geschehen, werden also selbst bei in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversicherten Personen nicht berücksichtigt.
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Ferner führt sogar ein kurzer Zwischenstopp während der Heimfahrt von der Arbeit – z.B. im Supermarkt oder im Fitnessstudio – ziemlich wahrscheinlich dazu, dass der Versicherungsschutz verfällt. Auch der Genuss von Alkohol, Drogen oder Medikamente kann zu einer Leistungsverweigerung der gesetzlichen Unfallversicherung führen.
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Letztendlich kann also festgehalten werden, dass der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung äußerst mangelhaft ist und den Versicherten meist bei weitem nicht ausreichend absichert.
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Was bietet die private Unfallversicherung?
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Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kann sich jeder Interessent über diese versichern lassen. Jedoch handelt es sich hierbei um eine freiwillige Versicherung, die auch zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden kann und sollte. Da es sich hierbei wie gesagt eben um keine Pflichtversicherung handelt, müssen sämtliche Beiträge eigenständig vom Versicherungsnehmer entrichtet werden. Hierbei besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen Prämienzahlung oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
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Darüber hinaus unterscheidet sich die private Unfallversicherung auch in Anbetracht des Wirkungskreises von der gesetzlichen Unfallversicherung. So ist es bei der privaten Unfallversicherung vollkommen irrelevant, wo ein Unfallereignis stattgefunden hat. Selbst Unfälle im Ausland werden durch die private Unfallversicherung finanziell abgesichert. Somit besteht also auch ein Schutz während der Freizeit. Augenblicke, in denen wesentlich mehr Unfälle geschehen und Gefahrenquellen lauern.
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Weiterhin ermöglicht die private Unfallversicherung die Leistungsoptimierung entsprechend der Interessen, Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers. So können Zusatzleistungen wie Todesfallleistungen oder Krankenhaustagegelder genutzt werden. Auch kann die Höhe der späteren finanziellen Leistung angepasst werden. Jedoch gilt: Je höher die finanzielle Leistung aus der privaten Unfallversicherung, desto höher werden auch die Beiträge angesetzt.
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Fazit
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Der kurze Vergleich von gesetzlicher und privater Unfallversicherung zeigt, dass die gesetzliche Unfallversicherung oft nicht ausreicht, um einen umfassenden Schutz genießen zu können. Die private Unfallversicherung hingegen deckt fast jeden denkbaren Leistungsfall ab und bieten somit eine ideale Alternative und Ergänzung zur gesetzlichen Variante.
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